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Kerstin Rosengarten wurde 1964 in Osnabrück geboren. Von 1986 - 1991 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, parallel dazu von 1984 - 1989 Englisch und Französisch.
Während des Studiums und auch des Referendariates ist Kerstin Rosengarten als Mitarbeiterin Prof. Dr Christian v. Bars am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Osnabrück
tätig gewesen, wo sie u.a. an der Planung und Durchführung diverser internationaler juristischer Kongresse, an Veröffentlichungen sowie der Erstellung von Gutachten zum ausländischen Recht beteiligt war.
Seit 1996 ist Kerstin Rosengarten als Rechtsanwältin tätig; bis Ende 1997 zunächst in Bremen, dann in Osnabrück. Sie ist seit 1998 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
und seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Kerstin Rosengarten ist verheiratet und hat zwei Töchter.
*Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Frau Rechtsanwältin Rosengarten für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung das links stehende Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" verliehen.
Tätigkeitsbereiche:
Trennung
Scheidung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Herausgabe des Kindes
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Ehewohnung
Hausrat
Gewaltschutzgesetz
Vermögensrecht (Zugewinnausgleich)
Vertragsgestaltung